Sozialhilfe für Pflegeleistungen
Da die Leistungen der Pflegekassen nicht alle erforderlichen Hilfen finanzieren, muss ein Großteil selbst bezahlt werden. Reichen die eigenen Mittel dazu nicht aus, kann bei dem örtlich zuständigen Sozialamt eine Kostenübernahme beantragt werden.
Nach Prüfung des Hilfebedarfs und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse können verschiedene Leistungen bewilligt werden:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, können Personen nach Erreichen der Altersgrenze oder mit voller, dauerhafter Erwerbsminderung Grundsicherung beantragen. Mehrbedarfe, wie z. B. Essen auf Rädern, können beantragt werden. - Wohngeld
Wohngeld kann als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) bewilligt werden. Die Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und der Wohnsituation. - Hilfe zur Pflege
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten gestellt werden. Voraussetzung ist, dass ein Mindestmaß an pflegerischem und/oder hauswirtschaftlichem Hilfebedarf besteht. Diese Konstellation ist häufig bei demenzkranken Menschen gegeben.
Die Hilfe zur Pflege umfasst folgende Leistungen:
- Häusliche Pflege
- Hilfsmittel
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
Wann sollte ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden?
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt bezahlt, ab welchem dem Sozialhilfeträger bekannt ist, dass ein sozialhilferechtlicher Hilfebedarf besteht. Daher sollte ein Antrag so früh wie möglich gestellt werden, also noch vor dem Einzug in ein Pflegeheim oder wenn unklar ist, ob mit den Leistungen der Pflegeversicherung sowie vorhandenem Einkommen oder Vermögen alle erforderlichen Hilfen bezahlt werden können.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Sozialamt
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau
Tel.: 06341 13-0
www.landau.de
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Abteilung Soziales
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Tel.: 06341 940-0
www.suedliche-weinstrasse.de
Dienstgebäude: Arzheimer Straße 1