Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung (Elftes Sozialgesetzbuch) bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen.
Die finanziellen Leistungen sind ein Zuschuss. In der Regel sind erforderliche Hilfen zusätzlich privat zu bezahlen. Stehen hierzu nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden.

Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), bzw. bei Privatversicherten Medicproof prüft, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Dabei wird insbesondere geprüft, wie selbstständig Sie bestimmte Aktivitäten in sechs Lebensbereichen durchführen können.

Diese sechs Bereiche sind:

  1. Mobilität
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung / Körperpflege
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der MDK begutachtet zusätzlich Ihren Bedarf an Hilfsmitteln, Rehabilitation und Umbaumaßnahmen.

Pflege­gradeGeld­leis­tung ambulantSach­leis­tung ambulantSach­leis­tung teil­stationärEntlastungs­betragVerhinderungs­pflegeKurz­zeit­pflegeVoll­stationäre Pflege*
1   125,– €  125,– €
2332,– €761,– €689,– €125,– €1.612,– €1.774,– €770,– €
3573,– €1.432,– €1.298,– €125,– €1.612,– €1.774,– €1.262,– €
4765,– €1.778,– €1.612,– €125,– €1.612,– €1.774,– €1.775,– €
5947,– €2.200,– €1.995,– €125,– €1.612,– €1.774,– €2.005,– €

* Neben dem Leistungsbetrag der vollstationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag ist gestaffelt und steigt mit der Dauer der stationären Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und danach 75 %. Bei der finanziellen Entlastung geht es nur um die Kosten für die Pflege. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen.

Ambulante Geld- und Sachleistung können kombiniert werden. Die Sachleistung teilstationär steht zusätzlich für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.

40 % der ambulanten Sachleistung können in Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Der nicht verwendete Entlastungsbetrag kann ins Folgejahr bis Ende Juni übertragen werden. Mit dem Entlastungsbetrag kann auch der Eigenanteil der Tages- und Kurzzeitpflege finanziert werden.

Verhinderungspflege kann zu 100 % für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege kann zu 50 % in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Der Umwidmungsbetrag beträgt 806 €

Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen / Umbaumaßnahmen
    bei Pflegegrad 1 – 5, bis zu 4000,– € Zuschuss
    Die Pflegekasse bezuschusst max. 4.000,- € je Maßnahme. Alle Maßnahmen, die aufgrund des aktuellen Hilfebedarfs gleichzeitig erforderlich sind, werden als eine Maßnahme gewertet und mit einem Zuschuss in Höhe von 4.000,- € abgegolten.
  • Pflegehilfsmittel
    bei Pflegegrad 1 – 5, bis zu 40,– € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Produkte, z.B. Einmalhandschuhe
  • Ambulant betreute Wohngruppen / Pflege-WG
    bei Pflegegrad 1 – 5, Wohngruppenzuschlag 214,– € monatlich
    Anschubfinanzierung als einmaligen Höchstbetrag:
    2.500,– € pro Person, 10.000,– € pro Wohngruppe
  • Pflegeunterstützungsgeld
    bei Pflegegrad 1 – 5, für bis zu insgesamt 10 Arbeitstage eine Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson
    bei Pflegegrad 2 – 5, Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen. Hierbei handelt es sich im Leistungen in Bezug auf die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie im erwerbsfähigen Alter, maximal 30 Wochenstunden erwerbstätig sind und laut MDK-Gutachten mindestes 10 Wochenstunden an mindestens für 2 Tagen für den Pflegebedürftigen tätig sind.

Weitere Infos zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem für Sie zuständigen Pflegestützpunkt.
Privatversicherte wenden sich an die Pflegeberatung COMPASS.