Sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind für die Unterstützung im Vor- und Umfeld der Pflege zu Hause gedacht. Sie sind in drei Bereiche unterteilt:
Betreuungsangebote
Angebote zur Entlastung im Alltag oder
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Dies können Gruppen- oder Einzelbetreuungen sein. In Betracht kommen beispielsweise Betreuungsgruppen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, Tagesbetreuungen in entsprechenden Einrichtungen oder die stundenweise Betreuung zu Hause.
Angebote zur Entlastung im Alltag sind praktische Hilfen, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt (Wäscheversorgung, Kochen oder Wohnungsreinigung) und beim Einkaufen. Auch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fallen darunter, etwa das Vorlesen von Büchern und Zeitungen. Ebenso können die jeweiligen Dienstleister bei Apotheken- und Behördengängen, Antragsstellungen oder Arzt- und Friseurbesuchen helfen. Alltagsunterstützend können auch Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also etwa Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden richten sich gezielt an die pflegenden Angehörigen oder Freunde. Diese können beispielsweise eine Pflegebegleitung in Anspruch nehmen. Pflegebegleiter helfen bei der Organisation der Pflege, pflegen aber selbst nicht. Auch können sie beratende und emotionale Unterstützung rund um den Pflegealltag bieten. Pflegebegleiter können Ihnen also den Beistand leisten, den Sie benötigen, um sich der schwierigen Aufgabe der Pflege zu stellen und diese positiv zu gestalten.
Neben den ambulanten Pflegediensten gibt es für die o. g. Dienstleistungen weitere nach Landesrecht anerkannte Anbieter und Anbieter ohne Anerkennung nach Landesrecht. Darüber hinaus bieten auch viele Nachbarschaftshilfen und sorgende Gemeinschaften Unterstützung bei Betreuung und im Haushalt an.
Für die Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einsetzen. Möchten Sie den Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag verwenden, müssen Sie nach Landesrecht anerkannte Angebote nutzen.
Auskunft über Dienstleister und deren Anerkennung nach Landesrecht erhalten Sie u. a. bei Ihrer Pflegekasse und dem für Sie zuständigen Pflegestützpunkt.