Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das Angebot der Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung sowie den Wohnraum und Verpflegung in einem Pflegeheim. Die Kurzzeitpflege ist dabei nur in einem Pflegeheim einsetzbar. Ein Antrag zur Kurzzeitpflege sollte im Voraus bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Es kann genutzt werden

  • zur Erholung und bei Urlaub des pflegenden Angehörigen
  • bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson
  • wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich sind
  • bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt des Pflegebedürftigen
  • in sonstigen Krisensituationen

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate nach erstmaliger Einstufung in einen Pflegegrad in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Verhinderungspflege kann zu Hause über Privatpersonen, ambulante Pflegedienste sowie der Tagespflege oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) erfolgen und auf mehrere Zeitabschnitte im Jahr verteilt oder für stundenweise Entlastung verwendet werden. Das Leistungsspektrum der Verhinderungspflege in den Senioreneinrichtungen entspricht dem der Kurzzeitpflege.

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