Landtagswahl 2026: Mitbestimmen trotz Demenz

Am 22. März 2026 wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt.
Auch Menschen mit Demenz haben das Recht, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

Unterstützung beim Ausfüllen des Wahlscheins ist erlaubt, solange sie sich ausschließlich am Willen der wählenden Person orientiert. Jede Form der Beeinflussung oder Manipulation der Wahlentscheidung ist hingegen unzulässig und strafbar.

Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.