Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP
erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. – Kontrast Minimum).
Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit
das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
Alternative Texte der veröffentlichten Fotos sind nicht immer sichtbar, da Fotos automatisiert durch
Vereinseinträge in die Webseite geladen werden.
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAGErfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.