Elektronische Patientenakte

Angehörige von Menschen mit Demenz kennen das Problem: Bei den verschiedenen Arzt- und Krankenhausbesuchen tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf: Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen liegen vor und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen verteilt in den Aktenordnern unserer Arztpraxen und Krankenhäuser. Geht man dann zum nächsten Arzt, liegen diese Informationen oftmals nicht oder nicht rechtzeitig vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden.

Dieses Problem soll die elektronische Patientenakte (ePA) beheben. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten ePA ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können.

Die Entscheidung und Kontrolle über die elektronische Patientenakte und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patientinnen oder durch entsprechende Vollmacht bei den Angehörigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte – BMG (bundesgesundheitsministerium.de)