Leistungen der Pflegeversicherung
Inhaltsverzeichnis
Finanzierung und Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist ein Teil unseres Sozialversicherungssystems (Sozialgesetzbuch XI). Sie unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Pflege benötigen. Sie deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Pflegebedürftige tragen einen Eigenanteil. Stehen hierzu nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden.
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen:
- Geldleistungen: Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
- Sachleistungen: Pflegeleistungen werden von einem professionellen Pflegedienst erbracht.
- Kombinationsleistungen aus Geld- und Sachleistung
- Teilstationäre Pflege: Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung
Antrag und Pflegegrad
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob ein Pflegegrad vorliegt. Privatversicherte wenden sich an Medicproof.
Der MD bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung / Körperpflege
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Außerdem prüft der MD, ob Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen notwendig sind.
Pflegegrade und Leistungen (Stand 2026)
| Pflegegrad | Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Sachleistung teilstationär | Entlastungsbetrag | Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Vollstationäre Pflege* |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | – | – | – | 131,– € | 131,– € | |
| 2 | 347,– € | 796,– € | 721,– € | 131,– € | 3.539,– € | 805,– € |
| 3 | 599,– € | 1.497,– € | 1.357,– € | 131,– € | 3.539,– € | 1.319,– € |
| 4 | 800,– € | 1.859,– € | 1.685,– € | 131,– € | 3.539,– € | 1.855,– € |
| 5 | 990,– € | 2.299,– € | 2.085,– € | 131,– € | 3.539,– € | 2.096,– € |
* Die vollstationäre Pflege wird zusätzlich seit 2022 durch einen Leistungszuschlag gestaffelt (15, 30, 50, 75 % des pflegebedingten Eigenanteils im Verlauf der Pflegejahre). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht enthalten.
Kombination und Umwandlung von Leistungen
- Ambulant:
- Pflegegeld: Ist ein Mensch pflegebedürftig, steht ihm in Deutschland Pflegegeld zu. Dieses erhält der Betroffene, wenn er in erster Linie keine Unterstützung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims annimmt, sondern zu Hause von einem nicht-professionellen Pflegenden umsorgt wird.
- Pflegesachleistungen: Unter Pflegesachleistungen versteht man alle Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes, die sich auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Betreuung oder Haushalt beziehen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination:
Auf Wunsch lässt sich die Pflege durch Angehörige auch mit der der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst kombinieren. Das ist dann möglich, wenn sich ein Pflegedienst zum Beispiel um die morgendliche Körperpflege kümmert.
In einem solchen Fall gibt es das Pflegegeld aber nicht im vollem Umfang: Je mehr die Pflegesachleistungen (das ist die Bezahlung der Pflegedienst-Leistung) ausgeschöpft sind, desto prozentual geringer ist das Pflegegeld. Da die verfügbaren Pflegesachleistungen weit höher besoldet sind als das Pflegegeld, kann eine solche Kombination finanziell attraktiv sein.
- Teilstationär: Bei einer teilstationären Pflege verbringen die Pflegebedürftigen entweder den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Ein Fahrdienst übernimmt den Transport. Eine teilstationäre Pflege bietet sich besonders für pflegende Angehörige im Berufsleben an.
- Entlastungsbetrag: Alle Personen mit einem Pflegegrad können den monatlichen Entlastungsbetrag für besondere Angebote einsetzen, die ihrer Entlastung oder der ihrer pflegenden Angehörigen dienen. So können Sie beispielsweise stundenweise Entlastung im Haushalt und Betreuung finanzieren.
- Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege: Unter der Kurzzeitpflege versteht man einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Pro Kalenderjahr können Sie bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege beantragen. Die Verhinderungspflege ermöglicht die vorübergehende Betreuung einer pflegebedürftigen Person, wenn die private Pflegeperson beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen ausfällt. So bleibt die Versorgung zuverlässig sichergestellt und pflegende Angehörige werden entlastet. Sie können das Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro flexibel – ganz nach Bedarf – für beide Leistungen nutzen.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)
Die Pflegekasse bezuschusst max. 4.180 € je Maßnahme. Alle Maßnahmen, die aufgrund des aktuellen Hilfebedarfes gleichzeitig erforderlich sind, werden als eine Maßnahme gewertet und mit einem Zuschuss in Höhe von max. 4.180 € abgegolten.
Bei mehreren Bewohnern in Wohngruppen ist eine Bezuschussung bis zu 16.720 € möglich - Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Bis 42 € pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Einmalartikel. - Pflege-Wohngemeinschaften / ambulant betreute Wohngruppen
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten. Der Zuschlag beträgt 224 Euro pro Monat.
Zu dem monatlichen Zuschuss gibt es für die Neugründung einer Wohngruppe eine einmalige Förderung, die bis zu 2.613 Euro pro Person (max. 10.452 Euro je Wohngemeinschaft) betragen kann. - Pflegeunterstützungsgeld
Tritt bei nahen Angehörigen unerwartet eine akute Pflegesituation ein, können Beschäftigte ihre Arbeit für bis zu zehn Arbeitstage unterbrechen. Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach ermöglicht es, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
Während der Freistellung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen zu beantragen.
Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie beim Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit:
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick | BMG
Darüber hinaus bieten die Pflegestützpunkte (link zu Angeboten/Beratung) eine unabhängige, kostenfreie und individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege.