Vorsorge
Mit zunehmendem Alter oder bei schwerer Krankheit kann es wichtig werden, rechtzeitig eigene Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind zentrale Instrumente der rechtlichen Vorsorge, um den eigenen Willen verbindlich festzuhalten und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung auch in schwierigen Situationen sicherzustellen.
Sie regeln unterschiedliche Bereiche der persönlichen, rechtlichen und medizinischen Vertretung und schaffen Klarheit für Angehörige, Ärzte und Betreuungsgerichte. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen gibt Sicherheit und entlastet im Ernstfall alle Beteiligten.
Inhaltsverzeichnis
Vorsorgevollmacht – rechtzeitig selbst bestimmen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen, finanziellen und – sofern ausdrücklich geregelt – auch medizinischen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden.
Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung in vielen Fällen vermeiden, da keine gesetzliche Betreuung bestellt werden muss, wenn eine bevollmächtigte Person vorhanden ist. Im Falle einer umfassenden Bevollmächtigung kann Ihr Bevollmächtigter weitreichende Entscheidungen in allen Bereichen des täglichen Lebens treffen.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine besondere Form der Vollmacht erforderlich. Dazu gehören insbesondere Immobiliengeschäfte, die in der Regel eine notarielle Beurkundung oder eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde voraussetzen. Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht bietet dabei die höchste rechtliche Sicherheit und wird von Banken, Behörden und Institutionen in der Regel umfassend anerkannt.
Um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht rechtssicher und individuell passend gestaltet ist, empfiehlt sich eine vorherige Beratung durch einen Notar oder durch örtliche Betreuungsvereine. So können Umfang, Inhalte und Formulierungen optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
Betreuungsverfügung – Ihre Wünsche für den Ernstfall festhalten
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich festlegen, wer im Bedarfsfall durch das Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Das Betreuungsgericht ist grundsätzlich an Ihre in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche gebunden, sofern diese dem Wohl der betroffenen Person nicht widersprechen. So können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens die rechtliche Betreuung übernimmt.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, ausdrücklich festzulegen, welche Personen nicht als Betreuer eingesetzt werden sollen. Dies kann insbesondere in familiären oder persönlichen Konfliktsituationen von großer Bedeutung sein, etwa bei getrennten oder geschiedenen Ehepartnern.
Die Betreuungsverfügung bietet Ihnen damit eine wichtige Möglichkeit, frühzeitig Einfluss auf eine spätere Betreuungssituation zu nehmen und Ihre persönlichen Vorstellungen verbindlich zu dokumentieren.
Gesetzliche Betreuung
Viele ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen benötigen Unterstützung bei der Regelung ihrer rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die gesetzliche Betreuung vor. Ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer übernimmt dabei bestimmte Aufgabenbereiche, sogenannte Aufgabenkreise, wie beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden und Dritten.
Eine gesetzliche Betreuung stellt keine Entmündigung dar. Die betreute Person bleibt grundsätzlich rechtsfähig und kann – abhängig vom Gesundheitszustand – weiterhin selbst Entscheidungen treffen. Der gesetzliche Betreuer ist verpflichtet, die Wünsche und Interessen der betreuten Person zu berücksichtigen und deren Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren.
Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht, in der Regel auf Anregung durch Angehörige, Ärzte oder andere beteiligte Stellen. Das Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen und welche konkreten Aufgabenkreise erforderlich sind.
Grundsätzlich kann jede geeignete Person zum Betreuer bestellt werden, insbesondere Angehörige oder vertraute Personen. Die Eignung wird im Betreuungsverfahren durch die Betreuungsbehörde und das Gericht geprüft. Neben ehrenamtlichen Betreuern übernehmen auch Berufsbetreuer – etwa Rechtsanwälte oder Fachkräfte der Sozialen Arbeit – rechtliche Betreuungen.
Dabei wird vorrangig geprüft, ob geeignete Familienangehörige oder nahestehende Personen zur Übernahme der Betreuung bereit und in der Lage sind, um eine familienfremde Betreuung möglichst zu vermeiden. Ehrenamtliche Betreuungen spielen dabei eine wichtige Rolle und werden durch Betreuungsvereine unterstützt, die Schulungen, Beratung und Begleitung für ehrenamtliche Betreuer anbieten.
Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie bei den Betreuungsvereinen und der gemeinsamen Betreuungsbehörde für die Stadt Landau und den Kreis Südliche Weinstraße.
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM) – Landau
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM) – Südliche Weinstraße
Betreuungsverein der AWO Landau e. V.
Betreuungsverein AWO Südliche Weinstraße e. V.
Betreuungsverein der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Landau – Südliche Weinstraße e. V.
Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Landau
Sozialamt
Friedrich-Ebert-Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz
Zimmer 013, 014, 015, 016 und 017
Telefon 06341 13-5041
zuständig für die Stadt Landau und den Kreis Südliche Weinstraße
Weitere Informationen zur Vorsorge und Betreuungsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: BMJV – Vorsorge und Betreuungsrecht.
Vorsorgemappe
Die Vorsorgemappe der Stadt Landau bündelt zentrale Dokumente und Informationen rund um die persönliche Vorsorge. Sie unterstützt dabei, persönliche, medizinische und rechtliche Angelegenheiten frühzeitig und strukturiert zu regeln. Die Mappe ist beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Landau, bei der Betreuungsbehörde, den Betreuungsvereinen und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erhältlich.
Online-Vorsorgevollmacht erstellen
Die Verbraucherzentrale bietet die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen. Mit diesem digitalen Angebot können Sie rechtzeitig und unkompliziert festlegen, wer im Bedarfsfall für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Online-Vorsorgevollmacht unterstützt Sie dabei, Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten frühzeitig zu regeln und Ihre Selbstbestimmung für den Ernstfall zu sichern. Nach der Erstellung kann das Dokument ausgedruckt und rechtswirksam unterzeichnet werden.
Weitere Informationen und den Zugang zum Online-Tool finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale: Online-Vorsorgevollmacht: Jetzt kostenlos erstellen und vorsorgen! | Verbraucherzentrale.de